Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung gehören nicht automatisch zusammen. Die PPWR führt kein allgemeines CE-Zeichen für Verpackungen ein. Bevor du Verpackungen bedrucken lässt, musst du die tatsächlich anwendbaren Kennzeichnungsregeln bestimmen.
Produktrecht und Verpackungsrecht nicht vermischen
Ein Elektrogerät kann wegen einschlägiger Produktvorschriften eine CE-Kennzeichnung benötigen. Das bedeutet nicht, dass sein Versandkarton durch ein zusätzliches CE-Zeichen die PPWR erfüllt. Auch eine vorhandene EU-Konformitätserklärung zum Produkt deckt nicht automatisch die Verpackungsanforderungen ab. Prüfe Gegenstand und Rechtsgrundlage jedes Dokuments.
Kennzeichnung erst mit passender Grundlage freigeben
Die PPWR sieht eigene Kennzeichnungsanforderungen mit gestaffelten Zeitpunkten und Konkretisierungen vor. Nationale Anforderungen können ebenfalls zu beachten sein. Verwende deshalb keine selbst erfundenen Pflichtsymbole und keine vermeintlichen PPWR-Zertifikate als Ersatz. Bei der Druckfreigabe sollten Verpackungsversion, Absatzmarkt und geprüfte Rechtsgrundlage dokumentiert sein.
Zertifikatsangebote mit konkreten Fragen prüfen
Frage den Anbieter, welche Anforderung geprüft wurde, wer die Prüfung durchgeführt hat und auf welche Verpackungsausführung sich das Ergebnis bezieht. Prüfe, ob es sich um einen Testbericht, eine freiwillige Bescheinigung oder ein gesetzlich vorgesehenes Dokument handelt. Diese Kategorien dürfen nicht gleichgesetzt werden. Eine Prüfleistung kann hilfreich sein, aber ihr Nutzen hängt vom tatsächlichen Gegenstand ab. Vermeide deshalb die Übernahme von Siegeln in deine Werbung, solange Bedeutung, Nutzungsrecht und Aussageumfang nicht geklärt sind. Das gilt besonders für pauschale Sicherheitsversprechen auf Verkaufsseiten.
Kennzeichen und Dokumente auf ihren tatsächlichen Zweck prüfen
Den Gegenstand jeder Erklärung identifizieren
Lies, welches Produkt oder welche Verpackung in einem Dokument tatsächlich bezeichnet wird. Ein Prüfbericht kann eine bestimmte Materialeigenschaft betreffen, eine Konformitätserklärung einen anderen Gegenstand und ein freiwilliges Siegel wiederum eigene Bedingungen haben. Übertrage die Aussage nicht über diesen Umfang hinaus. Frage bei Angeboten nach der genauen Rechtsgrundlage und der vorgesehenen Verwendung des Zeichens. Ein seriöser Nachweis sollte seinen Prüfgegenstand erkennen lassen. Wenn lediglich ein allgemeines Symbol ohne nachvollziehbare Grundlage angeboten wird, ist Zurückhaltung angebracht. Die Entscheidung über einen Aufdruck sollte nicht aus dem Wunsch entstehen, vorsorglich möglichst viele Zeichen auf der Verpackung zu zeigen.
Die Druckfreigabe mit einer Nachweisliste verbinden
Erstelle vor der Freigabe eine Liste aller rechtlich relevanten Angaben und Zeichen auf der geplanten Verpackung. Notiere für jedes Element Zweck, Quelle, Geltungsbereich und verantwortliche Prüfung. Unterscheide Produktkennzeichnung von Angaben zur Verpackung. Prüfe außerdem, ob zeitlich gestaffelte Anforderungen betroffen sind und ob die konkrete Ausgestaltung bereits feststeht. Ein später vorgesehener Kennzeichnungsmechanismus darf nicht durch ein selbst erfundenes aktuelles Pflichtzeichen ersetzt werden. Bewahre die freigegebene Druckfassung mit der Verpackungsversion auf. So lässt sich später nachvollziehen, welche Zeichen auf den tatsächlich ausgelieferten Exemplaren vorhanden waren und auf welcher Grundlage sie verwendet wurden.
Unklare Siegelangebote nicht durch Erfahrung ersetzen
Auch wenn ein Lieferant seit Jahren bekannt ist, sollte ein neu angebotenes Zeichen eine nachvollziehbare Grundlage haben. Frage nach Prüfgegenstand, Aussageumfang und Bedingungen der Nutzung. Unterscheide dabei die Qualität einer technischen Prüfung von der Berechtigung, ein bestimmtes Symbol auf die Verpackung zu drucken. Beides ist nicht automatisch identisch. Wenn die Antwort unklar bleibt, hole fachliche Unterstützung ein, bevor größere Druckmengen bestellt werden. Halte die Entscheidung mit den erhaltenen Unterlagen fest. Eine vorsichtige Prüfung vorab ist meist einfacher als die spätere Korrektur bereits vertriebener Verpackungen oder öffentlich verwendeter Aussagen über eine vermeintliche umfassende Zertifizierung.
Der Lieferant bietet ein PPWR-CE-Siegel an
So gehst du praktisch vor
- Unterscheide Unterlagen zum Produkt von Unterlagen zur Verpackung.
- Lass für jedes geplante Pflichtzeichen Rechtsgrundlage, Geltungsbereich und Zeitpunkt benennen.
- Gib Druckdateien erst nach dokumentierter Prüfung frei und halte offene Kennzeichnungsfragen getrennt von Stammdaten.
Quellen
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2025/40 – verbindlicher PPWR-Text
- Europäische Union: CE-Kennzeichnung und ihre Voraussetzungen
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist ausschließlich der jeweils gültige Gesetzestext.