ARA
- Altstoff Recycling Austria: das maßgebliche Sammel- und Verwertungssystem für Verpackungen in Österreich. Wer dort Verpackungen in Verkehr bringt, registriert sich über die ARA und benötigt als ausländisches Unternehmen einen behördlich registrierten Bevollmächtigten.
BDO-Register
- Baza Danych o Odpadach: das polnische Register für Abfall- und Verpackungsdaten. Registrierung, laufende Aufzeichnungen und Jahresmeldung erfolgen hier; ausländische Unternehmen benötigen einen Vertreter.
Bevollmächtigter für die erweiterte HerstellerverantwortungAR
- Natürliche oder juristische Person, die in dem Mitgliedstaat niedergelassen ist, in dem ein Hersteller Verpackungen oder verpackte Produkte erstmals bereitstellt, und die vom Hersteller benannt wird, um dessen EPR-Pflichten wahrzunehmen. Rechtsgrundlage ist Art. 45 Abs. 3 PPWR, in Deutschland § 5 VerpackDG.
Bevollmächtigter für Produktkonformität
- In der Union ansässige Person, die vom Erzeuger schriftlich beauftragt wurde, bestimmte Aufgaben zur Erfüllung der Konformitätspflichten für Verpackungen wahrzunehmen. Nicht zu verwechseln mit dem EPR-Bevollmächtigten.
CITEO
- Französisches System der erweiterten Herstellerverantwortung für Verpackungen und Papier. Zuständig für Registrierung, Gebühren und Meldungen; die Kennnummer heißt Identifiant Unique (IDU).
CONAI
- Consorzio Nazionale Imballaggi: das italienische Verpackungssystem. Hersteller treten CONAI sowie dem materialbezogenen Konsortium bei, etwa COREPLA für Kunststoff oder COMIECO für Papier.
Design for Recycling
- Gestaltungsprinzip, bei dem Verpackungen so ausgelegt werden, dass sie nach Gebrauch möglichst vollständig recycelt werden können. Die PPWR macht daraus mit Art. 6 eine bewertete Pflicht mit Leistungsstufen.
Duales System
- Privatwirtschaftlich organisiertes System zur Sammlung, Sortierung und Verwertung gebrauchter Verpackungen aus privaten Haushalten. Finanziert wird es über die Systembeteiligungsentgelte der Hersteller.
E-Commerce-Verpackung
- Verpackung, die für den Online-Vertrieb und andere Formen des Fernabsatzes verwendet wird. Sie wird den Transportverpackungen zugeordnet und unterliegt damit der Leerraumgrenze nach Art. 24 PPWR.
Ecoembes
- Spanisches System der erweiterten Herstellerverantwortung für Verpackungen. Zusätzlich ist eine Eintragung im Produzentenregister des Ministeriums erforderlich; ohne spanische Anschrift ist ein Vertreter zu benennen.
Erweiterte HerstellerverantwortungEPR
- Grundsatz, nach dem Hersteller für die Sammlung, Sortierung und Verwertung ihrer Verpackungen nach dem Gebrauch verantwortlich sind – organisatorisch und finanziell. In der PPWR in Art. 44 bis 46 geregelt.
Erzeuger
- Wer eine Verpackung herstellt oder unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellen lässt. Der Erzeuger trägt die Verantwortung für die Konformität der Verpackung – unabhängig davon, wer sie registrieren muss.
EU-KonformitätserklärungDoC
- Schriftliche Erklärung des Erzeugers, dass eine Verpackung den einschlägigen Anforderungen der PPWR entspricht. Inhalt und Aufbau sind in Art. 39 und Anhang VIII geregelt.
Fost Plus / Valipac
- Belgische Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung: Fost Plus für Haushaltsverpackungen, Valipac für gewerbliche Verpackungen.
Füllmaterial
- Material, das den Hohlraum in einer Versandverpackung ausfüllt, etwa Luftpolsterfolie, Luftkissen, Papierpolster, Schaumstoff, Holzwolle oder Styroporchips. Bei der Leerraumquote nach Art. 24 PPWR zählt Füllmaterial als Leerraum.
Gesammelte VerpackungUmverpackung
- Verpackung, die mehrere Verkaufseinheiten zu einer Einheit bündelt, etwa eine Folie um mehrere Dosen. Sie unterliegt der Leerraumgrenze und den Minimierungsanforderungen der PPWR.
Herstellerregister
- Nationales Register, in dem sich Hersteller von Verpackungen und verpackten Produkten eintragen müssen. Art. 44 PPWR verpflichtet jeden Mitgliedstaat, ein solches Register zu führen; in Deutschland ist es LUCID.
Identifiant Unique (IDU)
- Französische Kennnummer, die ein Unternehmen nach der EPR-Registrierung erhält. Sie ist in Verträgen und gegenüber Marktplätzen anzugeben und auf der Website zu veröffentlichen.
Jahresabschlussmengenmeldung
- Meldung der tatsächlich im Vorjahr in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen. In Deutschland ist sie für Hersteller unter 10 Tonnen als vereinfachte, gebündelte Meldung bis zum 1. Juni des Folgejahres vorgesehen.
Konformitätsbewertung
- Verfahren, mit dem festgestellt wird, ob eine Verpackung die einschlägigen Anforderungen der PPWR erfüllt. Grundlage für die EU-Konformitätserklärung; geregelt in Art. 38 PPWR.
Leerraumquote
- Verhältnis des nicht von Ware eingenommenen Volumens zum Innenvolumen einer Verpackung. Für gesammelte Verpackungen, Transport- und E-Commerce-Verpackungen gilt nach Art. 24 PPWR ab 2030 eine Obergrenze von 50 Prozent.
Leistungsstufen
- Bewertungsklassen für die Recyclingfähigkeit einer Verpackung nach Art. 6 PPWR. Ab 2030 wird bewertet, 2035 und 2038 werden die zulässigen Stufen verschärft.
LUCID
- Das deutsche Verpackungsregister der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Registrierung, Datenmeldung und Vollständigkeitserklärung erfolgen hier; die Registrierungsdaten sind öffentlich einsehbar.
Marktplatz-Prüfpflicht
- Pflicht elektronischer Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister zu prüfen, ob ein Händler die erforderlichen Registrierungen besitzt. In Deutschland seit dem 1. Juli 2022, EU-weit über Art. 45 Abs. 4 PPWR.
Mehrwegquote
- Anteil wiederverwendbarer Verpackungen, der in bestimmten Segmenten erreicht werden muss. Für Transport- und E-Commerce-Verpackungen nennt Art. 29 PPWR 40 Prozent ab 2030 und 70 Prozent ab 2040.
Mengenmeldung
- Angabe der in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen nach Materialart gegenüber dem Systembetreiber und dem Register. Jede Meldung an das System muss inhaltsgleich auch im Register erfolgen.
Mindestrezyklatanteil
- Verbindlicher Mindestanteil recycelter Kunststoffe in Kunststoffverpackungen nach Art. 7 PPWR: ab 2030 je nach Verpackungsart 10 bis 35 Prozent, ab 2040 25 bis 65 Prozent.
Ökomodulation
- Differenzierung der Entsorgungsgebühren nach der Umweltqualität einer Verpackung. Gut recycelbare Verpackungen kosten weniger; in Frankreich ist das Prinzip bereits umgesetzt.
PFAS
- Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen: schwer abbaubare Fluorverbindungen, die Verpackungen fett- und wasserabweisend machen. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt gelten seit dem 12. August 2026 Grenzwerte nach Art. 5 PPWR.
PPWREU-Verpackungsverordnung
- Packaging and Packaging Waste Regulation: die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Am 22. Januar 2025 im Amtsblatt veröffentlicht, am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und seit dem 12. August 2026 anwendbar.
RezyklatPCR
- Aus Verpackungsabfällen zurückgewonnener Kunststoff, der erneut als Rohstoff eingesetzt wird. Die PPWR schreibt für Kunststoffverpackungen verbindliche Mindestanteile vor.
Systembeteiligung
- Vertragliche Beteiligung an einem dualen System zur Finanzierung von Sammlung und Verwertung. In Deutschland nach § 7 VerpackDG vor der ersten Bereitstellung systembeteiligungspflichtiger Verpackungen erforderlich.
Technische Dokumentation
- Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass eine Verpackung die Anforderungen der PPWR erfüllt: Materialaufbau, Gewichte, Lieferantennachweise und Bewertung. Aufbewahrung fünf Jahre bei Einweg-, zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen.
Transportverpackung
- Verpackung, die den Transport von Waren erleichtert oder schützt, etwa Kartons, Paletten und Stretchfolie. E-Commerce-Verpackungen werden ihr zugeordnet.
Triman-Logo
- In Frankreich vorgeschriebenes Kennzeichnungselement mit Sortierhinweisen auf Verpackungen für private Endnutzer. Besteht unabhängig von der harmonisierten PPWR-Kennzeichnung nach Art. 12.
Verkaufsverpackung
- Verpackung, die als Verkaufseinheit angeboten wird und beim Endverbraucher anfällt, etwa die Produktbox oder die Flasche. Sie ist der klassische Gegenstand der Systembeteiligung.
VerpackDG
- Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz: deutsches Bundesgesetz vom 13. Juli 2026, verkündet am 17. Juli 2026, in Kraft seit dem 12. August 2026. Es flankiert die PPWR und ersetzt das bisherige Verpackungsgesetz.
VerpackG
- Verpackungsgesetz: das bis zum 11. August 2026 geltende deutsche Gesetz zur Umsetzung der EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG. Es wurde zum 12. August 2026 durch das VerpackDG abgelöst.
Verpact
- Niederländisches Register und Meldesystem für Verpackungen. Die Gebühren sind bereits nach Recyclingfähigkeit differenziert.
VollständigkeitserklärungVE
- Von einem registrierten Prüfer testierte Erklärung über die im Vorjahr in Verkehr gebrachten Mengen. In Deutschland bis zum 15. Mai fällig, sobald bestimmte Mengenschwellen erreicht werden.
ZSVR
- Zentrale Stelle Verpackungsregister: die deutsche Behörde, die das Register LUCID führt, Systembeteiligungen überwacht und Prüfungen durchführt.