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PPWR Verordnung • Geltung ab 12. August 2026 • (EU) 2025/40

PPWR Verordnung (EU) 2025/40: Was Händler ab 12.08.2026 wissen müssen

Die PPWR Verordnung ist die neue EU-Verpackungsverordnung (Verordnung (EU) 2025/40) über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie gilt unmittelbar in allen EU-Staaten und bringt für Onlinehändler neue Pflichten für Verpackungsdaten, Konformität, Leerraum und EPR – gestaffelt bis 2040. Diese Seite erklärt die Verordnung sachlich, mit Fristen, Pflichten und Sanktionen. Kein Rechtsrat – verbindlich ist immer der Gesetzestext.

Primärquellen

Verbindlicher Text: PPWR Verordnung (EU) 2025/40 auf EUR-Lex und Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) . Stand: 19.10.2026 – Rechtsstand prüfen.

Was ist die PPWR Verordnung?

Die PPWR Verordnung trat am 11.02.2025 in Kraft und gilt überwiegend ab 12.08.2026. Als EU-Verordnung gilt sie direkt – ohne nationale Umsetzung. Sie regelt das Inverkehrbringen von Verpackungen, deren Design, Kennzeichnung, Dokumentation und Entsorgung. Ziele: weniger Verpackungsabfall, mehr Recyclingfähigkeit und Rezyklat, weniger Leerraum im E-Commerce.

Verordnung (EU) 2025/40

Volltext auf EUR-Lex, 68 Artikel + Anhänge. Ersetzt die alte Verpackungsrichtlinie 94/62/EG.

Unmittelbare Geltung

Gilt in allen 27 EU-Staaten gleichzeitig. Nationale Gesetze wie VerpackDG konkretisieren nur noch.

Gestaffelt bis 2040

Nicht alles ab 12.08.2026 – viele Pflichten erst 2028, 2030, 2035, 2040. Siehe Zeitplan unten.

Wen betrifft die PPWR Verordnung?

Jeden, der Verpackungen in der EU in Verkehr bringt: Hersteller, Importeure, Händler – auch Onlinehändler mit wenigen Sendungen. Entscheidend ist, wo die Verpackung beim Endverbraucher anfällt. Kleinunternehmer sind nicht befreit (Umsatzsteuer ≠ Verpackungsrecht). Schweizer Shops mit EU-Versand müssen für den EU-Anteil ebenfalls EPR erfüllen.

Typischer Fehler

„Ich verkaufe nur an Privatkunden / nur wenige Pakete – mich trifft das nicht.“ Falsch. Es gibt keine Bagatellgrenze in der PPWR. Nur die Art der Meldung (vereinfacht bis 10 t in LUCID ab VerpackDG) ändert sich.

Fristen & Zeitplan der PPWR Verordnung bis 2040

Alle Stichtage im Überblick – ausführliche Timeline findest du auf PPWR-Fristen. Hier die wichtigsten Meilensteine:

DatumPflichtBetrifft
12.08.2026Allgemeiner Geltungsbeginn; PFAS-Grenzwerte; KonformitätsverfahrenAlle
12.08.2028Harmonisierte Kennzeichnungspflicht (Material, Recyclinghinweise)Hersteller / Inverkehrbringer
01.01.2030Leerraumquote max. 50 % (Art. 24) + Rezyklatquoten + Recyclingfähigkeit Stufe 1E-Commerce-Versand
2035 / 2038Verschärfte Recyclingfähigkeit (Stufe 2 & 3)Alle Verpackungen
2040EU-Reduktionsziele für VerpackungsabfallMitgliedstaaten

Quelle: Verordnung (EU) 2025/40, konsolidierte Fassung. Viele Details regeln erst Durchführungs- und delegierte Rechtsakte – Stand laufend prüfen.

Die 5 Kernpflichten der PPWR Verordnung für E-Commerce

01

Verpackungsdaten lückenlos dokumentieren

Jede Verpackung mit Maßen, Gewicht und Materialaufbau (Papier, Kunststoff, Verbund etc.) erfassen. Inkl. Klebeband, Etiketten, Füllmaterial – nicht nur Karton. Grundlage für alle Meldungen.

02

Leerraum nach Art. 24 PPWR berechnen (ab 2030)

E-Commerce-Versandverpackungen dürfen max. 50 % Leerraum enthalten. Berechnung: Leerraumquote = 1 – (Produktvolumen / Verpackungsvolumen). Ab 01.01.2030 verpflichtend, jetzt schon optimieren.

03

EU-Konformitätserklärung nach Art. 39 ausstellen

Wer Verpackungen in Verkehr bringt, muss Konformität mit PPWR-Anforderungen erklären, technische Unterlagen 10 Jahre aufbewahren und Behörden auf Anfrage binnen 10 Tagen liefern.

04

EPR in jedem EU-Zielland erfüllen

Registrierung, Systembeteiligung und Mengenmeldung je Land. In DE: LUCID-Registrierung + duales System. Ohne Registrierung: Vertriebsverbot.

05

Bevollmächtigten Vertreter bestellen (Art. 45)

Wer aus Nicht-EU (z. B. Schweiz, UK) oder ohne Niederlassung in ein EU-Land verkauft, braucht dort einen bevollmächtigten Vertreter für EPR-Pflichten.

Sanktionen bei Verstößen gegen die PPWR

Die PPWR Verordnung nennt keine EU-weiten Bußgeldhöhen – Art. 68 PPWR verpflichtet die Mitgliedstaaten zu wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden Sanktionen. In Deutschland regelt das VerpackDG:

  • bis 200.000 € – fehlende Systembeteiligung
  • bis 100.000 € – Registrierungs-/Meldeverstöße
  • bis 10.000 € – formale Verstöße
  • Vertriebsverbot & Rückruf möglich

Hinzu kommt Abmahnrisiko durch Wettbewerber/Verbände und Marktplatzsperren (Amazon, eBay prüfen LUCID). Details: Bußgelder im Verpackungsrecht.

PPWR vs. VerpackG / VerpackDG

Seit 12.08.2026 heißt das deutsche Gesetz VerpackDG (statt VerpackG). Es setzt die PPWR national um. LUCID bleibt bestehen, die jährliche Datenmeldung wird vereinfacht (bis 10 t bis 01.06., darüber laufend). Mehr dazu: VerpackDG statt VerpackG.

Bisher (VerpackG)Neu (VerpackDG + PPWR)
RegistrierungLUCID einmaligLUCID + EU-weite EPR je Zielland
Meldungjährlich bis 15.05.bis 10 t bis 01.06., sonst laufend
NachweiseMengenmeldung+ Konformitätserklärung (10 Jahre Aufbewahrung)

So setzt du die PPWR Verordnung praktisch um

  1. Alle Verpackungen wiegen & Material ermitteln (Stichprobe, Waage, Lieferantendaten).
  2. Verpackungsprofile mit Maßen, Gewicht, Material anlegen.
  3. Produkte → Verpackungen zuordnen (SKU/Regeln).
  4. Versandereignisse inkl. Retouren/Storni als Gegenbuchungen dokumentieren.
  5. Leerraumquote berechnen und Kartons optimieren (Ziel < 50 %).
  6. EPR-Länder & Vertreter prüfen (insb. Österreich, Frankreich).
  7. Berichte (CSV/PDF) exportieren & Konformitätsunterlagen ablegen.

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FAQ zur PPWR Verordnung

Was ist die PPWR Verordnung?

Die PPWR Verordnung ist die EU-Verpackungsverordnung (Verordnung (EU) 2025/40) über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie gilt als EU-Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und löst schrittweise nationale Umsetzungen ab. In Deutschland bleibt die LUCID-Registrierung vorerst bestehen und wird ins VerpackDG überführt.

Ab wann gilt die PPWR Verordnung?

Die PPWR ist am 11.02.2025 in Kraft getreten. Der allgemeine Geltungsbeginn ist der 12.08.2026. Viele Einzelpflichten treten gestaffelt in Kraft: Kennzeichnung ab 12.08.2028, Leerraumquote 50 % und erweiterte Recyclingvorgaben ab 01.01.2030, Verschärfungen 2035/2038 und Reduktionsziele bis 2040. Maßgeblich ist immer der aktuelle Gesetzestext auf EUR-Lex.

Wen betrifft die PPWR Verordnung im E-Commerce?

Jeden, der Verpackungen in der EU in Verkehr bringt – Hersteller, Importeure, Händler und Onlinehändler mit EU-Kunden. Entscheidend ist nicht Firmensitz oder Umsatzsteuerstatus (auch Kleinunternehmer), sondern dass Verpackungen beim Endkunden in der EU anfallen. Schweizer Shops mit EU-Versand sind für den EU-Teil ebenfalls betroffen.

Was ändert sich gegenüber VerpackG / VerpackDG?

Das VerpackG wird zum VerpackDG weiterentwickelt. Neu sind u. a. die EU-weite Konformitätserklärung nach Art. 39 PPWR, gestaffelte Anforderungen an Recyclingfähigkeit und Rezyklat, die Leerraumvorgabe nach Art. 24 und die Pflicht zum bevollmächtigten Vertreter nach Art. 45 bei Verkauf ins EU-Ausland. Die jährliche Datenmeldung in LUCID verschiebt sich für kleine Mengen.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die PPWR?

Die PPWR selbst nennt keine EU-weiten Bußgeldhöhen. Art. 68 PPWR verpflichtet die Mitgliedstaaten zu wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden Sanktionen. In Deutschland sieht das VerpackDG je nach Verstoß Geldbußen bis 200.000 € (z. B. fehlende Systembeteiligung), bis 100.000 € bei Registrierungs- und Meldeverstößen und bis 10.000 € bei Formverstößen vor – plus Vertriebsverbote, Rückrufe und Abmahnrisiko.

Mehr Antworten: Alle FAQ · Glossar · Ratgeber

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Letzte Aktualisierung: 19.10.2026 · Primärquelle: EUR-Lex