Was seit dem 12. August 2026 gilt
Die Verordnung (EU) 2025/40 – kurz PPWR – ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und wird seit dem 12. August 2026 angewendet (Art. 71 PPWR). Als Verordnung gilt sie unmittelbar, ein deutsches Umsetzungsgesetz war nicht nötig. In Deutschland flankiert seit demselben Tag das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) die europäischen Vorgaben und ersetzt das bisherige Verpackungsgesetz.
Für den Versandhandel ist die wichtigste Neuerung organisatorischer Natur: Verpackung wird nicht mehr nur als Abfallmenge behandelt, die man meldet und bezahlt, sondern als reguliertes Produkt mit Nachweispflicht. Das bedeutet Dokumentation, bevor die Verpackung in Verkehr gebracht wird – nicht danach.
Die 12 Schritte der PPWR-Checkliste
Die folgende Reihenfolge hat sich bewährt, weil jeder Schritt die Daten liefert, die der nächste benötigt. Wer mit Schritt 9 beginnt, arbeitet doppelt.
- Rolle je Warenstrom bestimmen. Stellst du her, füllst du ab, importierst du oder vertreibst du nur? Bei vielen Shops treffen mehrere Rollen zu – je Sortiment und je Zielland.
- Verpackungsliste erstellen. Erfasse jede Verpackung mit Material, Einzelgewicht und Funktion: Produktverpackung, Umverpackung, Versandkarton, Füllmaterial, Klebeband, Etiketten.
- Produkte zuordnen. Verknüpfe jede SKU mit ihren Verpackungen. Nur so lassen sich Mengen später automatisch aus Bestellungen ableiten.
- Verkaufsländer festhalten. Die Registrierungspflicht besteht je Mitgliedstaat, in dem du erstmals Verpackungen oder verpackte Produkte bereitstellst (Art. 44 PPWR).
- Registrierungsstatus prüfen. In Deutschland über LUCID, im Ausland über das jeweilige nationale Register. Ohne gültige Registrierung darf nicht in Verkehr gebracht werden.
- Systembeteiligung sicherstellen. In Deutschland bleibt die Beteiligung an einem dualen System Pflicht (§ 7 VerpackDG) – vor der ersten Bereitstellung.
- Bevollmächtigten klären. Verkaufst du in einen Mitgliedstaat, in dem du keine Niederlassung hast, ist dort ein Bevollmächtigter für die erweiterte Herstellerverantwortung zu benennen.
- Technische Dokumentation aufbauen. Je Verpackungsart: Materialaufbau, Gewichte, Lieferantenangaben, Konformitätsbewertung.
- EU-Konformitätserklärung erstellen. Bezogen auf die Anforderungen, die zum jeweiligen Zeitpunkt bereits gelten – nicht auf zukünftige Stufen.
- Stoffgrenzwerte abfragen. Summengrenze für Schwermetalle sowie die PFAS-Grenzwerte für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt (Art. 5 PPWR).
- Leerraum messen. Auch wenn die 50-Prozent-Grenze erst 2030 greift: Wer heute misst, kennt sein Kartonraster und spart sofort Porto und Füllmaterial.
- Melde- und Aufbewahrungsroutine festlegen. Jährliche Meldung der Vorjahresmengen, feste Verantwortliche, Ablage mit fünf bzw. zehn Jahren Frist.
Fristen, die du im Kalender haben solltest
| Termin | Pflicht | Grundlage |
|---|---|---|
| 12.08.2026 | Geltungsbeginn der PPWR, Registrierung und Mengenmeldung je Mitgliedstaat | Art. 71, Art. 44, 45 PPWR |
| 12.09.2026 | Letzter Termin zur Erstregistrierung für neu verpflichtete Hersteller in Deutschland | Übergangsregelung VerpackDG |
| 12.11.2026 | Nachtrag neuer Registrierungsangaben (u. a. Bevollmächtigter) für Bestandsregistrierungen | § 6 Abs. 1 VerpackDG |
| jährlich 01.06. | Meldung der Vorjahresmengen – vereinfacht unter 10 Tonnen | § 9 VerpackDG, Art. 45 PPWR |
| jährlich 15.05. | Geprüfte Vollständigkeitserklärung oberhalb der Mengenschwellen | VerpackDG |
| 01.01.2030 | Leerraumgrenze 50 %, Minimierung, Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteile | Art. 6, 7, 10, 24 PPWR |
Die fünf häufigsten Fehler
- Versandverpackung wird vergessen. Karton, Füllmaterial und Klebeband sind Verpackungen – auch wenn sie nicht Teil des Produkts sind.
- Nachweise liegen verstreut. An der Zehn-Tage-Frist des Art. 15 Abs. 10 PPWR scheitert es zuerst, wenn Einkauf, Qualitätssicherung und Lieferantenpostfächer nicht zusammengeführt sind.
- Ausland wird mitgedacht, aber nicht gemeldet. Eine deutsche Registrierungsnummer ersetzt keine Registrierung im Empfängerland.
- Gewichte werden geschätzt statt gewogen. Abweichungen zwischen Meldung an das System und Meldung an das Register fallen beim Abgleich auf.
- Zukünftige Pflichten werden vorweggenommen – oder verdrängt. Beide Fehler kosten Geld: unnötige Umbauten heute, fehlende Vorlaufzeit 2030.
Diese Unterlagen solltest du vorhalten
Eine belastbare Ablage besteht aus fünf Bausteinen. Sie deckt praktisch jede Behördenanfrage ab:
- Verpackungsstammdaten mit Material, Gewicht und Zuordnung zu Produkten
- Lieferantenerklärungen zu Materialaufbau und Stoffgehalten
- Konformitätsbewertung und EU-Konformitätserklärung je Verpackungsart
- Registrierungsnummern und Systembeteiligungsverträge je Land
- Mengenmeldungen und deren Belege, revisionssicher abgelegt
Genau diese Struktur bildet die App ab: Verpackungsprofile, Produktzuordnung, Versandereignisse und Exporte an einem Ort. Sieh dir dazu die Funktionen im Überblick und die Berichte & Exporte an.
Weiterführende Beiträge
- PPWR-Fristen: Zeitplan bis 2040
- Leerraumquote 50 % richtig berechnen
- EPR-Registrierung im Ländervergleich
Quellen
- Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) – Volltext auf EUR-Lex
- Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) / LUCID
- Europäische Kommission – Verpackungsabfälle
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist ausschließlich der jeweils gültige Gesetzestext.