Ein Rahmen, viele Register
Die häufigste Fehleinschätzung im grenzüberschreitenden Versand: Es gäbe eine europäische EPR-Nummer. Gibt es nicht. Art. 44 PPWR verpflichtet jeden Mitgliedstaat, ein eigenes Herstellerregister zu führen; Art. 45 regelt die Pflichten der Hersteller. Die Folge ist ein Verbund nationaler Systeme mit eigenen Formularen, Sprachen, Gebühren und Meldeterminen.
Für Versender mit EU-weitem Geschäft heißt das: eine Registrierung je relevantem Land, eine Meldung je Land, ein Ansprechpartner je Land – und eine Stelle, die den Überblick behält.
Die wichtigsten Register im Überblick
| Land | Register / System | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Deutschland | LUCID (ZSVR) | Registrierung vor der ersten Bereitstellung; Systembeteiligung; Datenmeldung; Vollständigkeitserklärung oberhalb der Schwellen |
| Frankreich | SYDEREP / CITEO | Identifiant Unique (IDU), Triman-Logo mit Sortierhinweisen, Ökomodulation der Gebühren |
| Italien | CONAI | Beitritt zu CONAI und zum materialbezogenen Konsortium (u. a. COREPLA, COMIECO); Umweltkennzeichnung |
| Spanien | Ecoembes / Ministeriumsregister | Registrierung im Produzentenregister; ohne spanische Anschrift ist ein Vertreter erforderlich |
| Österreich | ARA | Registrierung und Bevollmächtigter mit behördlicher Registrierung; eigene Meldepflichten |
| Niederlande | Verpact | Meldung nach Gewicht und Material; Gebühren bereits nach Recyclingfähigkeit differenziert |
| Polen | BDO-Register | Registrierung, Vertreterpflicht, laufende Aufzeichnungen und Jahresmeldung |
| Belgien | Fost Plus / Valipac | Unterscheidung zwischen Haushalts- und Gewerbeverpackungen |
Sonderfall Frankreich
Frankreich hat die weitreichendsten Kennzeichnungspflichten. Neben der Registrierung und der eigenen Kennnummer gilt das Triman-Logo mit Sortierhinweisen auf Verpackungen für private Endnutzer. Wer über Amazon.fr verkauft, muss die IDU zusätzlich im Verkäuferkonto hinterlegen. Zuständig ist das System CITEO; das nationale Produzentenregister führt die Umweltbehörde ADEME unter dem Namen SYDEREP.
Sonderfall Österreich
Österreich verlangt neben der Bestellung per beglaubigter Vollmacht eine behördliche Registrierung des Bevollmächtigten. Daneben bleiben nationale Meldepflichten bestehen, die über die europäischen Vorgaben hinausgehen können.
In fünf Schritten zur Länderübersicht
- Verkaufsländer erheben. Nicht „wir liefern EU-weit“, sondern konkret: welche Länder hatten in den letzten zwölf Monaten Bestellungen?
- Rolle je Land bestimmen. Giltst du dort als Hersteller? Hast du eine Niederlassung? Wer bringt die Verpackung erstmals in Verkehr?
- Register und System identifizieren. Je Land: zuständiges Register, verfügbare Systeme, erforderliche Unterlagen.
- Bevollmächtigten klären. Wo keine Niederlassung besteht, ist die Benennung vorzubereiten – siehe EPR-Bevollmächtigter.
- Meldetermine kalenderisieren. Je Land eigener Rhythmus; europäisch gilt als Richtwert die jährliche Meldung spätestens zum 1. Juni.
Warum Marktplätze das Thema verschärfen
Plattformen müssen Registrierungsangaben abfragen und prüfen, bevor sie Verkäufe ermöglichen. Fehlt die Nummer im Verkäuferkonto, droht die Sperrung – ohne Vorwarnfrist. Details stehen im Beitrag Marktplatz-Pflichten: LUCID und EPR bei Amazon, Etsy und eBay.
Die EPR- & Länderverwaltung der App führt alle Länder mit Status, Nummern, Vertretern und Fristen in einer Ansicht.
Quellen
- Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR), Art. 44 und 45 – EUR-Lex
- Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) / LUCID
- Europäische Kommission – Verpackungsabfälle
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist ausschließlich der jeweils gültige Gesetzestext.