Stand der Kennzeichnungspflicht
Art. 12 PPWR führt eine harmonisierte Kennzeichnung der Materialzusammensetzung ein – EU-einheitlich, gut lesbar, für Verbraucher verständlich. Der Zeitplan ist bewusst offen gehalten: Die Pflicht gilt frühestens ab dem 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten des maßgeblichen Durchführungsrechtsakts, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt.
Für wiederverwendbare Verpackungen nennt die Verordnung zusätzlich den 12. Februar 2029 als frühesten Termin für Kennzeichnung und Datenträger – ebenfalls mit Vorbehalt des Durchführungsrechtsakts.
Was die Kennzeichnung leisten soll
- Materialidentifikation. Verbraucher sollen erkennen, aus welchem Material eine Verpackung besteht und wie sie zu entsorgen ist.
- EU-Einheitlichkeit. Statt nationaler Systeme wie dem französischen Triman-Logo soll ein harmonisiertes Schema gelten – nationale Sonderregeln bleiben gleichwohl relevant.
- Maschinenlesbarkeit. Für bestimmte Verpackungen sind Datenträger vorgesehen, die zusätzliche Informationen zugänglich machen.
Abgrenzungen, die oft fehlen
| Thema | Rechtsakt | Gegenstand | Frühester Termin |
|---|---|---|---|
| Harmonisierte Materialkennzeichnung | Art. 12 PPWR | Verpackungen | 12.08.2028 |
| Kennzeichnung Mehrweg | Art. 12 Abs. 2 PPWR | wiederverwendbare Verpackungen | 12.02.2029 |
| Digitaler Produktpass | Ökodesign-Verordnung (ESPR) | Produkte je Produktgruppe | je delegiertem Rechtsakt |
| Triman-Logo | französisches Recht (AGEC) | Verpackungen in Frankreich | gilt bereits |
Vier Schritte der Vorbereitung
- Materialdaten je Komponente erfassen. Nicht „Karton“, sondern: Wellpappe, einwellig, mit PE-Beschichtung, Klebstofftyp, Druckfarben.
- Drucksachen-Prozess prüfen. Wie lange dauert bei dir eine Änderung an Verpackung oder Etikett – von der Freigabe bis zur Lieferung? Dieser Zeitbedarf bestimmt deinen Startpunkt.
- Lieferanten einbinden. Materialangaben müssen vertraglich aktuell gehalten werden, sonst ist jede Kennzeichnung veraltet.
- Bestände einplanen. Vor dem Stichtag produzierte und in Verkehr gebrachte Verpackungen müssen nicht nachträglich gekennzeichnet werden.
Was das für deinen Shop bedeutet
Für reine Onlinehändler ist die Kennzeichnung vor allem eine Datenfrage: Die relevanten Angaben stammen von Lieferanten, die Verantwortung für die korrekte Zuordnung liegt bei dir. Sinnvoll ist, Materialdaten als Pflichtfeld im Verpackungsprofil zu führen – dann ist die spätere Kennzeichnung eine Auswertung, kein Projekt.
Wie die Erfassung im Shop funktioniert, beschreibt Verpackungsdaten im Shopify-Shop erfassen. Die langfristige Designperspektive behandelt Design for Recycling: Leistungsstufen ab 2030.
Den Wortlaut von Art. 12 findest du im Verordnungstext auf EUR-Lex.
Quellen
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist ausschließlich der jeweils gültige Gesetzestext.